§57a Prüfstelle „Pickerl“
Als autorisierte Fachwerkstätte führen wir auch die § 57a Überprüfung durch.
PKW und Kombifahrzeuge müssen in folgenden Zeitabständen begutachtet werden:
3 Jahre nach der Erstzulassung, dann nach weiteren 2 Jahren und danach jährlich.
LKW und LLKW jährlich.
Toleranzfristen:
Die Begutachtung für PKW und Kombifahrzeuge hat im Zeitraum von 1 Monat vor der Erstzulassung und max. 4 Monate danach zu erfolgen.
Für LKW und LLKW im Zeitraum von drei Monaten vor Erstzulassung und im Zulassungsmonat.
Folgende Elemente am Fahrzeug werden überprüft:
Bremsen, Fahrwerk, Reifen, Lenkung, Sicherheitseinrichtungen, Motor, Fahrgestell, Karosserie, Beleuchtung, Ausrüstung.
Wir überprüfen folgende KFZ-Kategorien:
Pkw, Kombi und LLkw bis 3,5 t, Versehrtenfahrzeuge Pkw.